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Energieberatung für Nichtwohngebäude
Büro-, Verwaltungs-, Verkaufs- und Produktionsgebäude verbrauchen anders als Wohnhäuser. Wir bilanzieren zonenweise nach DIN V 18599, bewerten die Anlagentechnik und leiten Maßnahmen ab, die sich rechnen – als geförderte Energieberatung (EBN) durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten.
Leistungsumfang
- Zonierung und Bilanzierung nach DIN V 18599
- Bewertung von Heizung, Lüftung, Kälte und Beleuchtung
- Lastgang- und Verbrauchsanalyse
- Maßnahmenpakete mit Amortisation und CO₂-Effekt
- Energieausweis für Nichtwohngebäude
- Fördermittel: EBN, BEG, KfW und Landesprogramme
Für wen wir arbeiten
Gewerbe & Handel
Verkaufsflächen, Werkstätten und Lager mit hohem Lüftungs-, Kälte- und Beleuchtungsanteil.
Verwaltung & Dienstleistung
Bürogebäude und Praxen: Regelung, Lüftung, sommerlicher Wärmeschutz und Nutzerkomfort.
Kommunen & öffentliche Träger
Schulen, Kitas, Sport- und Verwaltungsbauten – inklusive Aushangpflicht und Fördermittel.
Weiterführende Leistungen
Energieaudit DIN EN 16247
Pflichtaudit und freiwilliges Audit für Betriebe.
Mehr erfahrenEnergieausweis
Auch für Nichtwohngebäude nach GEG.
Mehr erfahrenFördermittelberatung
BEG, BAFA, KfW – Antrag und Nachweise.
Mehr erfahrenTransformationskonzepte
Weg von fossilen Energieträgern – mit Fahrplan.
Mehr erfahrenAbwärmenutzung
Prozesswärme und Wärmerückgewinnung nutzen.
Mehr erfahrenHeizlastberechnung
Grundlage für Erzeugerauslegung nach DIN EN 12831.
Mehr erfahrenHäufige Fragen
Was unterscheidet die Energieberatung für Nichtwohngebäude von der für Wohngebäude?+
Nichtwohngebäude werden nach Zonen bilanziert: Büro, Lager, Verkauf, Produktion oder Sozialräume haben unterschiedliche Nutzungszeiten, Innentemperaturen, Beleuchtungs- und Lüftungsanforderungen. Dazu kommen Anlagentechnik wie Lüftung, Kälte und Druckluft, die im Wohngebäude keine Rolle spielt.
Wird die Energieberatung für Nichtwohngebäude gefördert?+
Ja. Die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) bezuschusst die Beratung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Wir prüfen die Förderfähigkeit vor der Beauftragung und übernehmen die Antragstellung.
Brauche ich einen Energieausweis für mein Gewerbeobjekt?+
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude erforderlich. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ab bestimmten Flächen besteht zusätzlich eine Aushangpflicht.
Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?+
Der Aufwand hängt von Fläche, Zonenanzahl, Anlagentechnik und Datenlage ab. Nach einem kurzen Vorgespräch und Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein Festpreisangebot inklusive Angabe der voraussichtlichen Förderung.
Nichtwohngebäude energetisch bewerten lassen
Wir prüfen Datenlage, Förderfähigkeit und Aufwand – und melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
